Wenn Sie in der Gemeinde Kreuzau einen geeichten Nebenzähler für die Gartenbewässerung oder einen Zuzugszähler für eine Regenwassernutzungsanlage installiert haben, können die darüber erfassten Wassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden des WZV Perlenbach.
Wichtig: Damit die Wassermengen berücksichtigt werden können, müssen Sie den Zählerstand selbst ablesen und uns fristgerecht mitteilen.
Bitte lesen Sie Ihren Nebenzähler bis spätestens zum 31.12. eines Jahres ab und übermitteln Sie uns den Zählerstand rechtzeitig. Wird der Zählerstand nicht fristgerecht mitgeteilt, kann die entsprechende Wassermenge leider nicht bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie zudem folgende Hinweise:
- Grundbesitzabgabenbescheid: Der berücksichtigte Abzug bzw. Zuzug wird ausschließlich im Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Kreuzau ausgewiesen.
- Wassergeldrechnung: Auf Ihrer Wassergeldrechnung wird weiterhin nur der gesamte Frischwasserverbrauch dargestellt.
- Zuzugszähler: Zuzugszähler für Regenwassernutzungsanlagen müssen zwingend jährlich abgelesen werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten gerne telefonisch unter 02422 9476200 oder per E-Mail an info@wasserwerk-concordia.de zur Verfügung.