Zählerstandsmitteilung – Nebenzähler für die Gartenbewässerung

Wenn Sie einen geeichten Nebenzähler für die Gartenbewässerung in der Gemeinde Kreuzau installiert haben – dies gilt auch für Kundinnen und Kunden des WZV Perlenbach – kann die darüber erfasste Wassermenge bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Zählerstand des Nebenzählers durch Sie selbst abgelesen und uns fristgerecht mitgeteilt wird. Nur so kann der entsprechende Verbrauch bei der Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden. Erfolgt keine Mitteilung des Zählerstandes, ist leider kein Abzug möglich.

Die Ablesung des Nebenzählers muss jeweils bis spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen.

Bitte beachten Sie zudem folgende Hinweise:

  • Der berücksichtigte Abzug wird ausschließlich im Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Kreuzau ausgewiesen.
  • Auf der Wassergeldrechnung wird weiterhin lediglich der gesamte Frischwasserbezug dargestellt.
  • Eine direkte Verrechnung des Gartenwasserverbrauchs auf der Wassergeldrechnung erfolgt daher nicht.

Wir bitten Sie, Ihren Zählerstand rechtzeitig zu übermitteln, damit der Verbrauch bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden kann.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten gerne telefonisch unter 02422 9476200 oder per E-Mail an info@wasserwerk-concordia.de zur Verfügung.

Bitte genau so wie auf der Ablesekarte angegeben eintragen.
Bitte ohne Nachkommastellen angeben.
Debitor-Konto – ersichtlich oben rechts auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Kreuzau
Falls Rückfragen zu Ihrem Zähler bestehen.
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Zählerstandsübermittlung.
Straße und Hausnummer