Mietervereinbarung

Grundsätzlich wird der Wasserversorgungsvertrag mit dem Eigentümer geschlossen. Abweichend hiervon kann zwischen dem Grundstückseigentümer, Mieter und Versorgungsunternehmen vereinbart werden, dass der Mieter die Rechnung erhält und die Zahlungen übernimmt. 

Der Eigentümer kann auf Wunsch eine jährliche Informationsrechnung erhalten. 

Für den Fall, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder den Wasserverbrauch ohne ordnungsmäßige Kündigung einstellt und auszieht, übernimmt der Grundstückseigentümer die selbstschuldnerische Bürgschaft für die nicht geleisteten Zahlungen des Mieters und verpflichtet sich, diese Zahlungen zu leisten. 

Sollten Sie als Eigentümer wünschen, dass Ihr Mieter die Rechnung erhält und auch die Zahlungen übernimmt setzen Sie sich gerne mit unserer Kundenbetreuung unter 02422/9476200 oder info@wasserwerk-concordia.de in Verbindung.