Die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH verwaltet im Auftrag der Gemeinde Kreuzau die Abzugs- und Zuzugszähler in der Gemeinde Kreuzau.
Kaltwasserzähler, worunter auch die Abzugs- und Zuzugszähler fallen, müssen spätestens alle sechs Jahre ausgetauscht werden – das hat der Gesetzgeber im Mess- und Eichgesetz geregelt. Demnach müssen derzeit alle Nebenzähler aus dem Baujahr 2018 oder jünger ausgetauscht werden.
Die Gemeinde Kreuzau weist auf die Mitwirkungspflicht der Bürgerinnen und Bürger hin, den Zähler bis spätestens zum 31.12.2024 auszutauschen.
Die aktuell verbauten Nebenzähler werden mit dem Jahreswechsel zum 31.12.2024 im System abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass etwaig danach entstandener Verbrauch nicht mehr bei der Schmutzwasserabrechnung berücksichtigt werden kann.
Unter https://wasserwerk-concordia.de/abzugszaehler-fuer-die-gartenbewaesserung/ finden Sie das Anmeldeformular zur Berücksichtigung eines Nebenzählers.
Wir weisen Sie ausdrücklich auf die vorgeschriebenen Einbauanforderungen (kein Zapfhahnzähler!), sowie die Nutzungsbedingungen hin.
Bei Fragen können Sie sich gerne unter 02422 /94 76 200 an uns wenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!
Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH
-Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau-