Alle Beiträge von Denise Lonzer

Wir suchen Dich!

Die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH versorgt die Gemeinde Kreuzau, mit Ausnahme der Ortsteile Untermaubach, Bilstein und Langenbroich, mit Trinkwasser.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Monteur in der Wasserversorgung (m/w/d)

in Vollzeit (39 Std./Woche).

Was Dich erwartet:

  • Du bedienst, überwachst und wartest eigenständig alle wassertechnischen Anlagen
  • Du erkennst Störungen und behebst diese selbstständig
  • Du führst routinemäßige Zählerwechsel durch
  • Du übernimmst eigenverantwortlich die Durchführung und Überwachung von Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Rohrnetz sowie an Hausanschlüssen – gemäß den allgemeinen Vorgaben und Anweisungen
  • Du bist Teil der Rufbereitschaft und sorgst für einen reibungslosen Ablauf

Was wir erwarten:

  • Du besitzst eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Anlagenmechaniker SHK oder Rohrleitungsbauer
  • Du arbeitst mit hohem Engagement und zeigst Lernbereitschaft
  • Du erledigst übertragene Aufgaben stets gewissenhaft und zuverlässig
  • Du bist offen für neue Ideen und Initiativen
  • Du verfügst über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, BE wünschenswert

Was wir Dir bieten:

  • Eine verantwortungsvolle, vielseitige und spannende Tätigkeit im Bereich der Trinkwasserversorgung
  • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V)
  • eine betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK)
  • Vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung
  • JobRad Mitarbeiterangebot

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt behandelt.

Wir freuen uns auf Deine vollständige und aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, relevanten Zeugnissen und unter Angabe eines möglichen Eintrittstermins bis spätestens zum 15.11.2024.

Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH

-Geschäftsführung-

Urbanusstraße 1, 52372 Kreuzau

oder per E-Mail an:

info@wasserwerk-concordia.de

Für weitere Informationen steht Dir unsere Mitarbeiterin Denise Lonzer (Tel. 02422 / 94 76 221 – E-Mail: d.lonzer@wasserwerk-concordia.de) gerne zur Verfügung.

Bitte sende uns keine Originalunterlagen, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Eine Rücksendung Deiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Außerdem können wir leider keine Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Vorstellungsgesprächen entstehen

Piktogramm Wasserzählertausch

Regenwassernutzungsanlagen

Immer mehr Hauseigentümer entscheiden sich dazu, Regenwasser zu nutzen und eine Zisterne einzubauen.

Ist eine RWNA/Zisterne meldepflichtig?

Eine RWNA ist eine Nichttrinkwasseranlage. Sollten Sie das Regenwasser nicht nur für die Gartenbewässerung, sondern auch im Haushalt nutzen (z. B. für Waschmaschine, Toiletten, etc.), ist diese zwingend meldepflichtig.

Nach § 12 der Trinkwasserverordnung muss die Errichtung, der Betrieb und die Stilllegung dem örtlichen Gesundheitsamt angezeigt werden.

Laut der AVBWasserV (§ 3 und § 15) besteht für RWNA ebenfalls eine Mitteilungspflicht gegenüber dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.

Die Meldepflicht für Nutzungen im Haushalt gibt es deshalb, weil im Regenwasser viele Keime enthalten sind, die teilweise krankheitserregend sind und die nicht in den Trinkwasserkreislauf der Wasserversorgungsunternehmen gelangen dürfen. Bei einer mangelhaften Installation könnte dies passieren.

Wie wird die Menge in der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr berücksichtigt?

Nach § 4 der aktuell gültigen Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau über die Erhebung von Abwassergebühren muss die zugeführte Wassermenge mittels einer geeigneten Messeinrichtung erfasst werden. Die erfasste Menge wird jährlich abgefragt und in der Abwassergebühr berücksichtigt. Die notwendige Messeinrichtung ist durch den Gebührenpflichtigen einzubauen und zu unterhalten.

Die Gemeinde verzichtet in diesem Fall auf die Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers gemäß § 53 Abs. 3 a Satz 2 LWG NRW, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers als Brauchwasser auf dem Grundstück sichergestellt ist.

Abzugs- und Zuzugszähler in der Gemeinde Kreuzau

Die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH verwaltet im Auftrag der Gemeinde Kreuzau die Abzugs- und Zuzugszähler in der Gemeinde Kreuzau.

Kaltwasserzähler, worunter auch die Abzugs- und Zuzugszähler fallen, müssen spätestens alle sechs Jahre ausgetauscht werden – das hat der Gesetzgeber im Mess- und Eichgesetz geregelt. Demnach müssen derzeit alle Nebenzähler aus dem Baujahr 2018 oder jünger ausgetauscht werden.

Die Gemeinde Kreuzau weist auf die Mitwirkungspflicht der Bürgerinnen und Bürger hin, den Zähler bis spätestens zum 31.12.2024 auszutauschen.

Die aktuell verbauten Nebenzähler werden mit dem Jahreswechsel zum 31.12.2024 im System abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass etwaig danach entstandener Verbrauch nicht mehr bei der Schmutzwasserabrechnung berücksichtigt werden kann.

Unter https://wasserwerk-concordia.de/abzugszaehler-fuer-die-gartenbewaesserung/ finden Sie das Anmeldeformular zur Berücksichtigung eines Nebenzählers.

Wir weisen Sie ausdrücklich auf die vorgeschriebenen Einbauanforderungen (kein Zapfhahnzähler!), sowie die Nutzungsbedingungen hin.

Bei Fragen können Sie sich gerne unter 02422  /94 76 200 an uns wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH

-Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau-