Abzugs- und Zuzugszähler in der Gemeinde Kreuzau

Die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH verwaltet im Auftrag der Gemeinde Kreuzau die Abzugs- und Zuzugszähler in der Gemeinde Kreuzau.

Kaltwasserzähler, worunter auch die Abzugs- und Zuzugszähler fallen, müssen spätestens alle sechs Jahre ausgetauscht werden – das hat der Gesetzgeber im Mess- und Eichgesetz geregelt. Demnach müssen derzeit alle Nebenzähler aus dem Baujahr 2019 oder jünger bis zum Ende des Jahres ausgetauscht werden.

Die Gemeinde Kreuzau erinnert daran, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Nebenzähler aus dem Baujahr 2019 oder jünger installiert haben, diesen Zähler bis spätestens zum 31.12.2025 auszutauschen, sofern ein Abzug zukünftig gewünscht ist.

Die abgelaufenen Nebenzähler werden mit dem Jahreswechsel zum 31.12. eines jeden Jahres im System abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass etwaig danach entstandener Verbrauch nicht mehr bei der Schmutzwasserabrechnung berücksichtigt werden kann.

Unter https://wasserwerk-concordia.de/abzugszaehler-fuer-die-gartenbewaesserung/ finden Sie das Anmeldeformular zur Berücksichtigung eines Nebenzählers.

Wir weisen Sie ausdrücklich auf die vorgeschriebenen Einbauanforderungen (kein Zapfhahnzähler!), sowie die Nutzungsbedingungen hin.

Bei Fragen können Sie sich gerne unter 02422  /94 76 200 an uns wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH

-Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau-