Alle Beiträge von Denise Lonzer

Geänderte Öffnungszeiten der Verwaltung ab dem 01.01.2026

Ab dem 01. Januar 2026 gelten für unsere Verwaltung neue Öffnungszeiten. Mit dieser Anpassung möchten wir unsere internen Abläufe optimieren und weiterhin einen zuverlässigen Service für unsere Kundinnen und Kunden sicherstellen.

Die Verwaltung ist künftig zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:

MorgensMontag bis Freitag  8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
NachmittagsDienstag und Donnerstag  13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Außerhalb der genannten Öffnungszeiten stehen wir Ihnen selbstverständlich auch nach individueller Terminvereinbarung zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich hierzu telefonisch unter 02422 / 94 76 200 mit uns in Verbindung.

Wir bitten Sie, die geänderten Öffnungszeiten bei Ihrer Planung zu berücksichtigen, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Jährliche Zählerablesung startet

Für die Erstellung unserer Jahresabrechnung benötigen wir den aktuellen Stand Ihres Frisch-Wasserzählers. Bitte tragen Sie den Zählerstand entweder auf der zugesandten Ablesekarte ein oder übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand online im Ableseportal.

Am komfortabelsten senden Sie uns Ihren Zählerstand direkt über das Online-Portal:
https://portal.wasserwerk-concordia.de

Für den Login benötigen Sie lediglich Ihre Kundennummer sowie Ihre Zählernummer – beide finden Sie in Ihrem Anschreiben.

Weitere Möglichkeiten der Übermittlung:

Falls Sie den Online-Weg nicht nutzen möchten, können Sie uns Ihre ausgefüllte Ablesekarte selbstverständlich auch auf folgenden Wegen zukommen lassen:

  • Per Post (bitte bis spätestens 31.12.2025 absenden)
  • Persönlich per Einwurf in unseren Briefkasten

Bitte beachten Sie, dass die Zählerstände für die Zwischenzähler separat unter Zählerstand Gartenzähler übermitteln | Wasserwerk Concordia erfasst werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihre Unterstützung.

Abzugs- und Zuzugszähler in der Gemeinde Kreuzau

Die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH verwaltet im Auftrag der Gemeinde Kreuzau die Abzugs- und Zuzugszähler in der Gemeinde Kreuzau.

Kaltwasserzähler, worunter auch die Abzugs- und Zuzugszähler fallen, müssen spätestens alle sechs Jahre ausgetauscht werden – das hat der Gesetzgeber im Mess- und Eichgesetz geregelt. Demnach müssen derzeit alle Nebenzähler aus dem Baujahr 2019 oder jünger bis zum Ende des Jahres ausgetauscht werden.

Die Gemeinde Kreuzau erinnert daran, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Nebenzähler aus dem Baujahr 2019 oder jünger installiert haben, diesen Zähler bis spätestens zum 31.12.2025 auszutauschen, sofern ein Abzug zukünftig gewünscht ist.

Die abgelaufenen Nebenzähler werden mit dem Jahreswechsel zum 31.12. eines jeden Jahres im System abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass etwaig danach entstandener Verbrauch nicht mehr bei der Schmutzwasserabrechnung berücksichtigt werden kann.

Unter https://wasserwerk-concordia.de/abzugszaehler-fuer-die-gartenbewaesserung/ finden Sie das Anmeldeformular zur Berücksichtigung eines Nebenzählers.

Wir weisen Sie ausdrücklich auf die vorgeschriebenen Einbauanforderungen (kein Zapfhahnzähler!), sowie die Nutzungsbedingungen hin.

Bei Fragen können Sie sich gerne unter 02422  /94 76 200 an uns wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH

-Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau-

Regenwassernutzungsanlagen

Immer mehr Hauseigentümer entscheiden sich dazu, Regenwasser zu nutzen und eine Zisterne einzubauen.

Ist eine RWNA/Zisterne meldepflichtig?

Eine RWNA ist eine Nichttrinkwasseranlage. Sollten Sie das Regenwasser nicht nur für die Gartenbewässerung, sondern auch im Haushalt nutzen (z. B. für Waschmaschine, Toiletten, etc.), ist diese zwingend meldepflichtig.

Nach § 12 der Trinkwasserverordnung muss die Errichtung, der Betrieb und die Stilllegung dem örtlichen Gesundheitsamt angezeigt werden.

Laut der AVBWasserV (§ 3 und § 15) besteht für RWNA ebenfalls eine Mitteilungspflicht gegenüber dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.

Die Meldepflicht für Nutzungen im Haushalt gibt es deshalb, weil im Regenwasser viele Keime enthalten sind, die teilweise krankheitserregend sind und die nicht in den Trinkwasserkreislauf der Wasserversorgungsunternehmen gelangen dürfen. Bei einer mangelhaften Installation könnte dies passieren.

Wie wird die Menge in der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr berücksichtigt?

Nach § 4 der aktuell gültigen Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau über die Erhebung von Abwassergebühren muss die zugeführte Wassermenge mittels einer geeigneten Messeinrichtung erfasst werden. Die erfasste Menge wird jährlich abgefragt und in der Abwassergebühr berücksichtigt. Die notwendige Messeinrichtung ist durch den Gebührenpflichtigen einzubauen und zu unterhalten.

Die Gemeinde verzichtet in diesem Fall auf die Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers gemäß § 53 Abs. 3 a Satz 2 LWG NRW, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers als Brauchwasser auf dem Grundstück sichergestellt ist.