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Sperrung der Mühlengasse aufgrund eines Wasserrohrbruchs

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs sind wir leider gezwungen, die Mühlengasse seit Montag, dem 18. November 2024, für den Verkehr zu sperren. Die Sperrung ist notwendig, um die Reparaturarbeiten an der Schadstelle sicher und effizient durchzuführen. Wir rechnen damit, dass die Arbeiten voraussichtlich drei Tage in Anspruch nehmen werden.

Unsere Fachkräfte sowie das beauftragte Tiefbauunternehmen, die Lück & Wahlen Baugesellschaft GmbH & Co. KG, arbeiten mit Hochdruck daran, die Schadstelle so schnell wie möglich zu beheben. Unser oberstes Ziel ist es, die Trinkwasserversorgung wieder uneingeschränkt herzustellen und gleichzeitig die Beeinträchtigungen für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.

Zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit musste der betroffene Straßenabschnitt komplett für den Verkehr gesperrt werden. Eine Umleitung wurde eingerichtet, sodass die Mühlengasse über die umliegenden Straßen umfahren werden kann. Bitte beachten Sie die ausgeschilderten Umleitungswege und planen Sie gegebenenfalls mehr Zeit für Ihre Fahrten ein.

Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die entstehenden Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Dauer der Bauarbeiten. Ihre Sicherheit und die schnelle Wiederherstellung der Infrastruktur haben für uns oberste Priorität.

Falls Sie weitere Informationen benötigen oder dringende Anliegen haben, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02422 9476200 oder per E-Mail an info@wasserwerk-concordia.de.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH

Piktogramm Wasserzählertausch

Zählerstandsmitteilung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

um Ihre Jahresabrechnung zu erstellen, benötigen wir Ihren aktuellen Wasserzählerstand. Wir bitten Sie daher, diesen bis spätestens zum 31.12.2024 abzulesen und über unser Zählerstandsportal (Login | Wasserwerk Concordia) einzutragen.

Für den Login im Portal benötigen Sie:

  • Ihre Kundennummer (Belegnummer, nur die Ziffern bis zum Trennzeichen)
  • Ihre Zählernummer

Beide Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Der Nebenzähler für die Gartenbewässerung geben Sie bitte separat unter Zählerstand Gartenzähler übermitteln | Wasserwerk Concordia ein. Dieser ist relevant für Ihre Schmutzwassergebühr und wird daher im System der Gemeinde Kreuzau verarbeitet.

Sollten Sie Fragen zur Ablesung oder zur Nutzung des Portals haben, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 13:30 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:30 – 17:00 Uhr

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH

Regenwassernutzungsanlagen

Immer mehr Hauseigentümer entscheiden sich dazu, Regenwasser zu nutzen und eine Zisterne einzubauen.

Ist eine RWNA/Zisterne meldepflichtig?

Eine RWNA ist eine Nichttrinkwasseranlage. Sollten Sie das Regenwasser nicht nur für die Gartenbewässerung, sondern auch im Haushalt nutzen (z. B. für Waschmaschine, Toiletten, etc.), ist diese zwingend meldepflichtig.

Nach § 12 der Trinkwasserverordnung muss die Errichtung, der Betrieb und die Stilllegung dem örtlichen Gesundheitsamt angezeigt werden.

Laut der AVBWasserV (§ 3 und § 15) besteht für RWNA ebenfalls eine Mitteilungspflicht gegenüber dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.

Die Meldepflicht für Nutzungen im Haushalt gibt es deshalb, weil im Regenwasser viele Keime enthalten sind, die teilweise krankheitserregend sind und die nicht in den Trinkwasserkreislauf der Wasserversorgungsunternehmen gelangen dürfen. Bei einer mangelhaften Installation könnte dies passieren.

Wie wird die Menge in der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr berücksichtigt?

Nach § 4 der aktuell gültigen Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau über die Erhebung von Abwassergebühren muss die zugeführte Wassermenge mittels einer geeigneten Messeinrichtung erfasst werden. Die erfasste Menge wird jährlich abgefragt und in der Abwassergebühr berücksichtigt. Die notwendige Messeinrichtung ist durch den Gebührenpflichtigen einzubauen und zu unterhalten.

Die Gemeinde verzichtet in diesem Fall auf die Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers gemäß § 53 Abs. 3 a Satz 2 LWG NRW, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers als Brauchwasser auf dem Grundstück sichergestellt ist.

Abzugs- und Zuzugszähler in der Gemeinde Kreuzau

Die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH verwaltet im Auftrag der Gemeinde Kreuzau die Abzugs- und Zuzugszähler in der Gemeinde Kreuzau.

Kaltwasserzähler, worunter auch die Abzugs- und Zuzugszähler fallen, müssen spätestens alle sechs Jahre ausgetauscht werden – das hat der Gesetzgeber im Mess- und Eichgesetz geregelt. Demnach müssen derzeit alle Nebenzähler aus dem Baujahr 2018 oder jünger ausgetauscht werden.

Die Gemeinde Kreuzau weist auf die Mitwirkungspflicht der Bürgerinnen und Bürger hin, den Zähler bis spätestens zum 31.12.2024 auszutauschen.

Die aktuell verbauten Nebenzähler werden mit dem Jahreswechsel zum 31.12.2024 im System abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass etwaig danach entstandener Verbrauch nicht mehr bei der Schmutzwasserabrechnung berücksichtigt werden kann.

Unter https://wasserwerk-concordia.de/abzugszaehler-fuer-die-gartenbewaesserung/ finden Sie das Anmeldeformular zur Berücksichtigung eines Nebenzählers.

Wir weisen Sie ausdrücklich auf die vorgeschriebenen Einbauanforderungen (kein Zapfhahnzähler!), sowie die Nutzungsbedingungen hin.

Bei Fragen können Sie sich gerne unter 02422  /94 76 200 an uns wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH

-Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau-